Freiwillige Ganztagsschule
Träger der Freiwilligen Ganztagsschule und der Ganztagsklasse ist das CJD Homburg/Saar (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.)
Leiterin des örtlichen Ganztagsbereiches:
Anna Hein
dienstlich:
06834-5790695 (12.00 – 16.30 Uhr)
0160-99686540 (12.00 – 16.30 Uhr)
Ansprechpartner der Schule:
Lothar Bennoit
dienstlich:
06834-953953 oder
06834-5790694
Auf Beschluss der Schulkonferenz wird nur noch die Freiwillige Ganztagsschule angeboten.
Modalitäten der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS):
siehe unten: Vertrag über die Nachmittagsbetreuung an der Freiwilligen Ganztagsschule, gültig für das Schuljahr 2011/2012
Betreuerinnen: Fr. Hein; Fr. Callari
Mittagessen:
- Es wäre wünschenswert, wenn jedes Kind mittags ein normales Mittagessen zu sich nehmen würde.
- Eltern, denen das gelieferte Essen nicht zusagt, haben für eine adäquate Verpflegung zu sorgen (nur Süßigkeiten werden nicht geduldet).
- Alle Kinder beteiligen sich am Tischdienst, sitzen am Tisch bis zum Ende des Mittagessens, verhalten sich ruhig, unterhalten sich leise.
- Lieferung des Essens durch Gaststätte "Dorfkrug", Schwalbach; Wochenspeiseplan
- 2 Essen zur Auswahl – gemeinsame Entscheidung der Kinder für 1 Essen
- Fehlt morgens ein Kind, melden die Eltern selbst für diesen bzw. jeden Fehltag das Essen beim CJD Homburg (Essen nur dann nicht berechnet; wird am Monatsende verrechnet)
Telefon: 0 68 41 / 691 228 zwischen 08.00 und 09.00 Uhr
Zwischenmahlzeit:
Da sich ab 15.00 Uhr bei vielen Kindern der kleine Hunger einstellt und die Zeit bis 17.00 Uhr noch sehr lange ist, bitten wir, den Kindern zusätzlich einen kleinen Snack mitgeben (z.B. Obst, Müsli-Riegel – keine Süßigkeiten, Chips u.ä.)
Getränke:
Den Kindern stehen Tee und Wasser zur Verfügung. Geben Sie bitte Ihrem Kind keine zuckerhaltigen Getränke mit!!!
Weitere Informationen erhalten Sie in nachfolgenden Vertragsbedingungen des CJD:
Verträge im Ganztagsbereich
Die Verträge sind im Ganztagsbereich der Schule zu erwerben und direkt mit dem Träger des Ganztagsbereiches, dem CJD in Homburg, abzuschließen.
Vertrag über die Nachmittagsbetreuung an Freiwilligen Ganztagsschulen gültig für das Schuljahr 2011/2012
§ 1 Betreuungsgrundlage
Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen“ für das Schuljahr 2011/2012 wurde vom Ministerium für Bildung verabschiedet und tritt mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien in Kraft.
Die Nachmittagsbetreuung wird vom CJD Bildungszentrum (Teil der CJD Homburg/Saar gemeinnützigen GmbH – nachfolgend CJD genannt), unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Gruppen durch das Ministerium für Bildung, im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Schule durchgeführt.
§ 2 Vertragsdauer und Betreuung
Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von einem Schuljahr verbindlich abgeschlossen. Mit Vertragsabschluss wird das Kind für die Nachmittagsbetreuung an allen Schultagen angemeldet. Die Betreuung wird an allen Schultagen (montags bis freitags) in zwei wählbaren Formen angeboten:
- Kurzes Angebot (bis 15:00 Uhr)
Die Nachmittagsbetreuung umfasst im Rahmen des kurzen Angebotes die Bereitstellung und Organisation eines Mittagessens sowie die Beaufsichtigung der Hausaufgaben und dem freien Spiel während Pausenzeiten. Dieses Angebot ist mit Ausnahme der Ferienbetreuung kostenfrei. Die Kosten für die Ferienbetreuung betragen pro Woche 30,00 Euro. - Langes Angebot (bis 17:00 Uhr)
Im Rahmen des langen Angebotes werden pädagogisch und schulisch sinnvoll angeleitete Gruppenangebote zur Vertiefung und Förderung schulischen Wissens, zur Förderung individueller Begabungen und Fähigkeiten im musischen, handwerklichen oder sportlichen Bereich, zur Förderung von Multimediakompetenz und Förderung lebenspraktischer Kompetenzen und Schlüssel-Qualifikationen, sowie Erlebnis-, Sport- und Freizeitorientierte Aktivitäten durchgeführt.
Dieses Angebot kostet 40,00 Euro im Monat. Die Ferienbetreuung ist darin enthalten. Die genauen Betreuungszeiten werden an den jeweiligen Schulstandort angepasst.
§ 3 Ferienbetreuung, Betreuung an schulfreien Tagen
In den Schulferien sowie an schulfreien Tagen wird eine am Bedarf ausgerichtete Ferienbetreuung angeboten. Diese findet, bis auf 26 festgelegte Schließtage, täglich von montags bis freitags von 08.00 Uhr – 17.00 Uhr statt.
An folgenden 26 Tagen bleibt die Betreuung geschlossen:
- 04.Oktober 2011 – 07. Oktober 2011
- 23. Dezember 2011 – 04. Januar 2012
- 18. Mai 2012
- 08. Juni 2012
- 30. Juli 2012 – 15. August 2012
Das Betreuungsangebot an den Tagen, an denen der Unterricht frühzeitig endet, wie z.B. letzter Schultag vor den Ferien, Zeugnisausgabe etc. wird in Absprache mit der Schulleitung geregelt und an den Bedarf angepasst.
Während der Ferienbetreuung wird eine kostenpflichtige Mittagsmahlzeit angeboten. Für Ausflüge und ähnliche Maßnahmen können zusätzliche Kosten entstehen, an denen eine angemessene Beteiligung der Erziehungsberechtigten erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass die Betreuung mehrerer Gruppen verschiedener Schulen an einem Standort durchgeführt wird.
§ 4 Kosten der Betreuung
Je nach gewähltem Angebot entstehen folgende Kosten für die Teilnahme an der freiwilligen Nachmittagsbetreuung:
1. Teilnahme am kurzen Angebot
- Warme Mittagsmahlzeit: derzeit 3,50 Euro/Essen (siehe Anlage 1)
- Teilnahme an der Ferienbetreuung (nach Bedarf): 30,00 Euro/Woche
2. Teilnahme am langen Angebot
- Warme Mittagsmahlzeit: derzeit 3,50 Euro/Essen (siehe Anlage 1)
- Elternbeitrag (inkl. Ferienbetreuung): 40,00 Euro/Monat
Zum Angebot der Nachmittagsbetreuung gehört die Bereitstellung einer kostenpflichtigen warmen Mittagsmahlzeit. Durch den Vertragsabschluss ist auch die Teilnahme am warmen Mittagessen gewünscht.
Der Elternbeitrag gilt für eine 5 Tagewoche und wird 12 Monate eingezogen. Eine Anpassung des Elternbeitrages bei weniger als 5 Tage Betreuung pro Woche erfolgt nicht. Ebenfalls erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge für die Ferienbetreuung bei Nichtinanspruchnahme.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Verpflegungskosten sowie der Elternbeitrag bei Teilnahme am langen Angebot werden als Pauschale zu Beginn eines Monats (während der ersten 5 Werktage des Monats) per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten Essenstage pro Woche (siehe Anlage 5) zuzüglich des Elternbeitrages bei Anmeldung für die lange Gruppe. Die Spitzabrechnung erfolgt quartalsmäßig nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Essen. Es besteht die Möglichkeit beim zuständigen Jugendamt/Amt für Unterhaltsleistungen einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Werden eingezogene Beiträge rückbelastet, haben die Erziehungsberechtigten die Rücklaufgebühren der Bank zu tragen. Geraten die Erziehungsberechtigten mit den Beiträgen mit mehr als acht Wochen in Verzug, so behält sich das CJD vor, den Gesamtvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und die offen stehenden Posten gerichtlich einzufordern.
§ 6 Zahlungsbedingungen für die Ferienbetreuung
Der Elternbeitrag für das lange Angebot beinhaltet bereits die Ferienbetreuung. Die Beiträge werden 12mal monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen, unabhängig von der Inanspruchnahme der Ferienbetreuung.
Bei Anmeldung für das kurze Betreuungsgebot fallen keine monatlichen Elternbeiträge an. Die Zahlung der Teilnahme an der Ferienbetreuung erfolgt BAR im Voraus bei den zuständigen Mitarbeitern vor Ort. Die genauen Termine, wann die Beiträge zur Ferienbetreuung fällig sind, werden rechtzeitig mitgeteilt und in den Betreuungsräumen veröffentlicht.
Das Mittagessen wird nach tatsächlicher Inanspruchnahme mit der quartalsmäßigen Rückerstattung verrechnet.
§ 7 Kündigung bzw. Wechsel des Betreuungsangebotes
Die Kündigung des Vertrages ist innerhalb einer Probezeit von 4 Wochen kalendertäglich möglich. Danach ist eine Kündigung durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit einer 4-wöchigen Frist zum Ende eines Schuljahres möglich. Kündigungen aus wichtigem Grund (z.B. Umzug, Schulwechsel, Kurzarbeit usw.) sind jederzeit möglich.
Ein Wechsel des Betreuungsangebotes während des Schuljahres ist nur aus wichtigem Grund möglich, da der gesamte Vertrag für ein Schuljahr Gültigkeit besitzt.
Zudem besteht für das CJD ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 5 dieses Vertrages. Weiterhin ist eine Kündigung des Vertrages durch das CJD nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zum Ende des betreffenden Monats möglich, falls das Kind aus pädagogischen Gründen in der Gruppe nicht tragbar ist. Kündigungen und der Wechsel des Betreuungsangebotes müssen in Schriftform erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf das Eingangsdatum und nicht auf das Datum des Poststempels an.
§ 8 Betreuungspersonal
Die Betreuung wird von Fachpersonal durchgeführt. Entsprechend dem Förderprogramm des Landes steht für eine Gruppe mit bis zu 20 Schüler/innen eine Betreuungsperson zur Verfügung.
§ 9 Teilnahme und Abmeldung
Mit Vertragsabschluss wird das Kind verbindlich für alle Schultage zur Teilnahme an dem gewählten Angebot der Nachmittagsbetreuung angemeldet.
Eine individuelle Freistellung an einzelnen Tagen oder ein Verlassen der Betreuung vor 15:00 Uhr bzw. vor 17:00 Uhr (z.B. zur Teilnahme an Vereinsangeboten) ist in Absprache möglich. Zu Ihrer und unserer Sicherheit muss dies im Voraus und schriftlich erfolgen.
Bei Abwesenheit, bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen muss das Kind von den Eltern beim Betreuungspersonal entschuldigt werden.
In der Zeit von 07:15 Uhr bis 8:30 Uhr können Abmeldungen vom Mittagessen für den aktuellen Tag ausschließlich telefonisch, unter der Telefonnummer 06841-691-229 oder 06841-691-230 entgegengenommen werden.
Spätere Abmeldungen können für den jeweiligen Tag nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 10 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht den ganzen Vertrag, sondern nur die betreffende Bestimmung. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen, wobei maßgebend ist, was die Parteien vereinbaren, wenn ihnen die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre.
§ 11 Entbindung der Schweigepflicht
Die Eltern sind damit einverstanden, dass Lehrkräfte und Betreuungspersonal sich über ihr Kind austauschen, um optimale pädagogische Arbeit und Förderung sicher zu stellen.
§ 12 Abholung des Kindes
Die Eltern verpflichten sich, ihr(e) Kind(er) entsprechend der Anmeldung für das kurze oder lange Angebot abzuholen. Das CJD stellt den Eltern die Kosten, die durch die verspätete Abholung des Kindes entstehen, gesondert in Rechnung.
Nur mit schriftlicher Bestätigung/Erlaubnis der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder alleine den Heimweg antreten.
§ 13 Versicherungsschutz der Kinder
Die CJD Homburg/Saar gemeinnützige GmbH geht davon aus, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in der die Kinder mitversichert sind. Direkt vor und nach dem Schulbetrieb sind die Kinder über die Unfallkasse des Saarlandes versichert.
Außerhalb des regulären Schulbetriebes (z.B. in der Ferienbetreuung) greift bei einem Unfall die normale Krankenversicherung des Kindes. Ein darüber hinaus gehender Schutz, wie ihn eine private Unfallversicherung abdeckt, besteht jedoch nicht. Hier geht die CJD Homburg/Saar gemeinnützige GmbH davon aus, dass für die Kinder privat eine solche Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
In der Anlage 4 sind diese wichtigen Hinweise zum Versicherungsschutz der Kinder noch einmal erläutert. Diese Anlage ist Bestandteil des Vertrages und muss bei Anmeldung mit eingereicht werden.
§ 14 Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die Betreuung kann erst nach Einreichung aller notwendigen Vertragsunterlagen beim CJD erfolgen (Anlagen 1 bis 4).
Die Erziehungsberechtigen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt/Amt für Unterhaltsleistungen einen Antrag auf Förderung zu stellen. In diesem Falle kann die Aufnahme in die Betreuung erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides beim CJD erfolgen. In Zweifelsfällen trifft die Steuerungsgruppe die Aufnahmeentscheidung.
Dieser Vertrag mit allen Anlagen ist Grundlage für die Aufnahme in die freiwillige Ganztagschule.
Die Anlagen 1 - 4 müssen ordnungsgemäß ausgefüllt und in der Betreuung oder in der CJD Homburg/Saar gemeinnützigen GmbH eingereicht werden.
Vertrag zur Ganztagsschule mit Anhängen
Vertrag_Nachmittagsbetreuung_2011-2012 Vertrag mit Anlagen zum Herunterladen und Ausdrucken. |
