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Liebe Schüler,
liebe Eltern,

ab dem 09.11.2020 besteht eine grundsätzliche Verpflichtung ab Klassenstufe 5 zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule. D. h. auch während des Unterrichts müssen Schüler an weiterführenden Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Ausnahmen hiervon bestehen bei Klassenarbeiten und dem Aufenthalt auf dem Schulhof.

Sollte es medizinische Indikationen gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben, sollte das von einem Arzt bestätigt werden.

Wir bitten um das Mitführen von Ersatzmasken.

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kultur

„Schnupfenpapier“ in mehreren Sprachen

Bildnachweis: Foto von Anna Shvets von Pexels