Liebe Schüler,
liebe Eltern,
ab dem 09.11.2020 besteht eine grundsätzliche Verpflichtung ab Klassenstufe 5 zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule. D. h. auch während des Unterrichts müssen Schüler an weiterführenden Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Ausnahmen hiervon bestehen bei Klassenarbeiten und dem Aufenthalt auf dem Schulhof.
Sollte es medizinische Indikationen gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben, sollte das von einem Arzt bestätigt werden.
Wir bitten um das Mitführen von Ersatzmasken.
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kultur
„Schnupfenpapier“ in mehreren Sprachen
Bildnachweis: Foto von Anna Shvets von Pexels