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Sehr geehrte Eltern,

in bestimmten Fällen kann nach dem saarländischen Schulförderungsgesetz ein Zuschuss zu den Fahrkosten zur Schule gezahlt werden.

Bitte entnehmen Sie dem folgenden Schreiben, ob ein solcher Antrag für Sie möglich ist.
Im Schreiben ist auch die weitere Vorgehensweise beschrieben.

Für das Schuljahr 2020/21 muss der Antrag auf Fahrkostenzuschuss bis spätestens 31.12.2020 beim zuständigen Amt gestellt werden.

Infoblatt Fahrkostenzuschuss