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Ab dem Schuljahr 2010/11 treten neue Richtlinien bez. des Förderprogramms "Freiwillige Ganztagsschulen 2010" in Kraft. Nachfolgend sind die darauf abgestimmten neuen Verträge zu finden, die im Sekretariat für die Eltern bereit liegen.

Die Verträge sind direkt mit dem neuen Träger des Ganztagsbereiches, dem CJD in Homburg, abzuschließen.

Vertrag über die Nachmittagsbetreuung an Freiwilligen Ganztagsschulen

gültig für das Schuljahr 2010/2011

 

 

 

§ 1 Betreuungsgrundlage

Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010“ wurde vom Ministerium für Bildung, verabschiedet und tritt mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 mit den neuen Richtlinien in Kraft.

Die Nachmittagsbetreuung wird vom CJD Bildungszentrum (Teil der CJD Homburg/Saar gemeinnützigen GmbH – nachfolgend CJD genannt), unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Gruppen durch das Ministerium für Bildung, im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Schule durchgeführt.

 

 

 

§ 2 Vertragsdauer und Betreuung

Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von einem Schuljahr verbindlich abgeschlossen. Mit Vertragsabschluss wird das Kind für die Nachmittagsbetreuung an allen Schultagen angemeldet.

Die Betreuung findet an allen Schultagen (montags bis freitags) für mindestens vier Stunden statt und endet in der Regel um 16:30 Uhr.

Die Schule legt gemeinsam mit dem Schulträger und dem CJD für das Schuljahr 26 Schließtage fest. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt.

Das Betreuungsangebot an den Tagen, an denen der Unterricht frühzeitig endet, wie z.B. letzter Schultag vor den Ferien, Zeugnisausgabe etc. wird in Absprache mit der Schulleitung geregelt.

 

 

 

§ 3 Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in die Betreuung kann erst nach Einreichung aller notwendigen Vertragsunterlagen beim CJD erfolgen (Anlagen 1 bis 3).

Die Erziehungsberechtigen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Förderung des Mittagessens zu stellen (siehe §9). In diesem Falle kann die Aufnahme in die Betreuung erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides beim CJD erfolgen.In Zweifelsfällen trifft die Steuerungsgruppe die Aufnahmeentscheidung.

 

 

 

§ 4 Betreuungsangebot

Die Nachmittagsbetreuung umfasst in einem Grundangebot die Bereitstellung und Organisation eines Mittagessens, die Beaufsichtigung der Hausaufgaben, die Beaufsichtigung der Kinder beim freien Spiel, sowie pädagogisch und schulisch sinnvoll angeleitete Gruppenangebote zur Vertiefung und Förderung schulischen Wissens, zur Förderung individueller Begabungen und Fähigkeiten im musischen, handwerklichen oder sportlichen Bereich, zur Förderung von Multimediakompetenz und Förderung lebenspraktischer Kompetenzen und Schlüssel-Qualifikationen, sowie erlebnis-, sport- und freizeitorientierte Aktivitäten.

 

 

 

 

 

 


 

 

§ 5 Betreuungspersonal

Die Betreuung wird von Fachpersonal durchgeführt. Entsprechend dem Förderprogramm des Landes steht für eine Gruppe mit bis zu 20 Schüler/innen eine Betreuungsperson zur Verfügung.

 

 

 

§ 6 Teilnahme

Mit Vertragsabschluss wird das Kind verbindlich für alle Schultage zur Teilnahme an allen Angeboten der Nachmittagsbetreuung angemeldet. Die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung ist somit verpflichtend.

Eine individuelle Freistellung an einzelnen Tagen oder ein Verlassen der Betreuung vor 16.30 Uhr (z.B. zur Teilnahme an Vereinsangeboten) ist in Absprache möglich. Zu Ihrer und unserer Sicherheit muss dies im Voraus und schriftlich erfolgen. Bei Abwesenheit, bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen muss das Kind von den Eltern beim Betreuungspersonal entschuldigt werden. Eine Abmeldung beim Träger ist bis spätestens 8:30 Uhr telefonisch, unter der Telefonnummer 06841-691-229, möglich.

Bei unentschuldigter, unregelmäßiger Teilnahme am Betreuungsangebot besteht für den Träger der Nachmittagsbetreuung, gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Bildung, ein Sonderkündigungsrecht.

 

 

 

§ 7 Elternbeiträge

Im Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010“ werden die Elternbeiträge für das Betreuungsangebot durch das Ministerium für Bildung übernommen.

 

 

 

§ 8 Warme Mittagsmahlzeit und Zahlungsbedingungen

Zum Angebot der Nachmittagsbetreuung gehört die Bereitstellung einer kostenpflichtigen warmen Mittagsmahlzeit. Durch den Vertragsabschluss ist auch die Teilnahme am warmen Mittagessen gewünscht. Die Kosten für das Mittagessen liegen bei 3,50 Euro/Mittagsessen (siehe Anlage 1).

Die Verpflegungskosten werden als Pauschale zu Beginn eines Monats (während der ersten 5 Werktage des Monats) eingezogen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten Essenstage pro Woche (siehe Anlage 4). Die Spitzabrechnung erfolgt quartalsmäßig nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Essen.

Es besteht die Möglichkeit beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Förderung des Essens zu stellen.

Werden eingezogene Beiträge rückbelastet, haben die Erziehungsberechtigten die Rücklaufgebühren der Bank zu tragen.

Geraten die Erziehungsberechtigten mit den Beiträgen mit mehr als sechs Wochen in Verzug, so behält sich das CJD vor, den Gesamtvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und die offen stehenden Posten gerichtlich einzutreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

§ 9 Ferienbetreuung

Auf Grund der Förderrichtlinien des Landes ist das CJD verpflichtet, in den Ferien eine am Bedarf ausgerichtete, ganztägige Betreuung sicherzustellen.

Die Betreuung in den Ferien ist für die Erziehungsberechtigten kostenpflichtig. Es gibt 2 Abrechnungsmöglichkeiten (bitte in Anlage 1 ankreuzen):

 

Variante 1:      Die Ferienbetreuung kann tageweise in Anspruch genommen werden.

Der Tagessatz liegt bei 5,00 Euro/Tag und wird anhand von Anwesenheitslisten im Monat nach den Ferien abgerechnet.

 

Variante 2:      Der Pauschalbeitrag für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2010/2011 beträgt 80,00                    Euro. Mit diesem Beitrag ist die Nutzung der Ferienbetreuung an allen Angebots-                     tagen abgegolten. Es erfolgt KEINE Rückverrechnung. Der Einzug dieses Beitrages                 erfolgt im Folgemonat der Anmeldung.

 

Variante 2 ist dann sinnvoll, wenn Ihr Kind sicher an mehr als 16 Tagen im Schuljahr an der Ferienbetreuung teilnimmt.

 

Während der Ferienbetreuung wird eine warme Mittagsmahlzeit angeboten. Die Kosten pro Essen betragen 3,50 Euro und werden zusätzlich zum Betreuungsbeitrag (siehe § 9 Punkt 1 und 2) berechnet.

Für Ausflüge und ähnliche Maßnahmen können zusätzliche Kosten entstehen, an denen eine angemessene Beteiligung der Erziehungsberechtigten erfolgt.

Es ist davon auszugehen, dass die Betreuung mehrerer Gruppen verschiedener Schulen an einem Standort durchgeführt wird.

 

 

 

§ 10 Kündigung

Die Kündigung des Vertrages ist innerhalb einer Probezeit von 2 Wochen kalendertäglich möglich. Danach ist eine Kündigung durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit einer 4-wöchigen Frist zum Ende eines Schuljahres möglich. Kündigungen aus wichtigem Grund (z.B. Umzug, Schulwechsel, Kurzarbeit usw.) sind jederzeit möglich.

Zudem besteht für das CJD ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 8 dieses Vertrages.

Weiterhin ist eine Kündigung des Vertrages durch das CJD nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zum Ende des betreffenden Monats möglich, falls das Kind aus pädagogischen Gründen in der Gruppe nicht mehr tragbar ist.

Eine Kündigung durch das CJD ist ebenfalls möglich, wenn bei anhaltendem Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen ein Betreuungsplatz nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.

Kündigungen müssen in Schriftform erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf das Eingangsdatum und nicht auf das Datum des Poststempels an.

 

 

 

§ 11 Notwendige Unterlagen

Mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten werden die Regeln und Rahmenbedingungen dieses Vertrages anerkannt.

Die Anlagen 1 bis 3 sind ebenfalls ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sie sind Bestandteil des Vertrages.

 

 


 

 

§ 12 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht den ganzen Vertrag, sondern nur die betreffende Bestimmung. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen, wobei maßgebend ist, was die Parteien vereinbaren, wenn ihnen die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre.

 

 

 

§ 13 Entbindung der Schweigepflicht

Die Eltern sind damit einverstanden, dass Lehrkräfte und Betreuungspersonal sich über ihr Kind austauschen, um optimale pädagogische Arbeit und Förderung sicher zu stellen.

 

 

 

§ 14 Abholung des Kindes

Die Eltern verpflichten sich, ihr(e) Kind(er) entsprechend der Anmeldung bis 16.30 Uhr abzuholen. Das CJD stellt den Eltern die Kosten, die durch die verspätete Abholung des Kindes entstehen, gesondert in Rechnung.

Nur mit schriftlicher Bestätigung/Erlaubnis der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder alleine den Heimweg antreten.

 


 

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung

1.    Rahmenbedingungen

 

Name des Kindes:                                                     ______________________________________

Welche Schule besucht Ihr Kind?                             ______________________________________

Ab wann besucht Ihr Kind die Einrichtung?              ______________________________________

 

Elternbeitrag für Ferienbetreuung: (Bitte entsprechend ankreuzen)                                                           

 

o Tagesbeitrag   5,00 Euro                         o Pauschalbeitrag Schuljahr 2010/2011   80,00 Euro

 

Derzeitige Kosten für ein warmes Mittagessen inkl. Getränke*:     3,50 Euro/ Essen

 

Teilnahme am Mittagessen (Bitte entsprechend ankreuzen)                  o  ja                 o nein

*Sollte der Lieferant die Preise verändern, werden auch die Kosten für das Mittagessen angepasst.

 

Bitte die Tage ankreuzen, an denen Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt!

Bei Nichtbeachtung wird automatisch der Höchstbetrag berechnet.

 

Mittagessen:            ¨ Montag           ¨ Dienstag         ¨ Mittwoch         ¨ Donnerstag     ¨ Freitag

 

2.   Abholung des Kindes

Mein Kind darf immer von folgenden Personen abgeholt werden (bitte in Duckbuchstaben ausfüllen):

 

Name: ________________________________________________________________________

 

________________________________________________________________________

 

Andere Personalien (Überprüfung durch Betreuungspersonal) abholen! Personen dürfen mein Kind nur nach schriftlicher Vorankündigung und Nennung der

 

3.     Einverständniserklärung:

Den Vertrag zum Besuch der FGTS habe ich erhalten und gelesen. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Vertragsbedingungen an. Insbesondere erkläre ich mich mit dem Lastschrifteinzugsverfahren einverstanden. Änderungen in der Bankverbindung teile ich unverzüglich mit.

 

______________________                           ___________________________________________

Ort, Datum                                                    Unterschrift                (bitte in Druckbuchstaben wiederholen)


 

Personaldaten

Personalien des Schülers:            

Name, Vorname:                               __________________________________________________

Straße, Haus-Nr.:                              __________________________________________________

PLZ, Wohnort:                                   __________________________________________________

Geburtsdatum:                                   __________________________________________________

Geburtsort:                                         __________________________________________________

 

Gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen (Allergien, Medikamente, die

regelmäßig eingenommen werden müssen, Schwimmer oder Nichtschwimmer etc.):

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

Hausarzt: __________________      Ort: ____________________            Tel.: ____________________

Krankenkasse:_____________________________________________________________________

 

Geschwister:

Name(n):        _____________________________________________________________________

Alter:               _____________________________________________________________________

 

Personalien der Eltern/ Erziehungsberechtigten:

Vater:            

Name, Vorname:                   ________________________________________________________

Straße, Haus-Nr.:                  ________________________________________________________

PLZ, Wohnort:                        ________________________________________________________

Beruf/ Arbeitgeber:                ________________________________________________________

Tel. (privat+dienstl.):              ________________________________________________________

Tel. mobil:                              ________________________________________________________

Mutter:

Name, Vorname:                   ________________________________________________________

Straße, Haus-Nr.:                  ________________________________________________________

PLZ, Wohnort:                        ________________________________________________________

Beruf/ Arbeitgeber:                ________________________________________________________

Tel. (privat+dienstl.):              ________________________________________________________

Tel. mobil:                              ________________________________________________________


 

Einverständnis zum Lastschriftverfahren

 

Hiermit ermächtige(n) ich (wir) ab sofort, bis auf Widerruf, die CJD Homburg/Saar gemeinnützige GmbH von unten genanntem Konto alle offenen Forderungen, die im Rahmen zum Besuch der Freiwilligen Ganztagsschule vertraglich vereinbart wurden, abzubuchen.

 

 

 

Name Kontoinhaber:          

 

Name des Kindes:

 

Straße:                                 

 

Postleitzahl, Wohnort:

 

Bankverbindung:

 

Bankleitzahl:

 

Kontonummer:

 

 

 

 

 

Ort, Datum                                                                           Unterschrift

 

Übersicht über die Essenspauschalen

 

Eltern, die keine Förderung vom Amt erhalten, zahlen je nach Anmeldung folgende Verpflegungspauschale pro Monat:

 

 Preis pro Essen

        3,50 €

1 Tag pro Woche

       17,50 €

2 Tage pro Woche

       31,50 €

3 Tage pro Woche

       49,00 €

4 Tage pro Woche

       63,00 €

5 Tage pro Woche

       77,00 €

 

 

Eltern, bei denen auf Grund einer Förderung nur der Eigenanteil von 1,00 € pro Essen anfällt, zahlen je nach Anmeldung folgende Verpflegungspauschale pro Monat:

 

Eigenanteil pro Essen

        1,00 €

1 Tag pro Woche

        5,00 €

2 Tage pro Woche

        9,00 €

3 Tage pro Woche

       14,00 €

4 Tage pro Woche

       18,00 €

5 Tage pro Woche

       22,00 €