Die Verträge sind direkt mit dem neuen Träger des Ganztagsbereiches, dem CJD in Homburg, abzuschließen.
Vertrag über die Nachmittagsbetreuung an Freiwilligen Ganztagsschulen
gültig für das Schuljahr 2010/2011
§ 1 Betreuungsgrundlage
Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010“ wurde vom Ministerium für Bildung, verabschiedet und tritt mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 mit den neuen Richtlinien in Kraft.
Die Nachmittagsbetreuung wird vom CJD Bildungszentrum (Teil der CJD Homburg/Saar gemeinnützigen GmbH – nachfolgend CJD genannt), unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Gruppen durch das Ministerium für Bildung, im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Schule durchgeführt.
§ 2 Vertragsdauer und Betreuung
Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von einem Schuljahr verbindlich abgeschlossen. Mit Vertragsabschluss wird das Kind für die Nachmittagsbetreuung an allen Schultagen angemeldet.
Die Betreuung findet an allen Schultagen (montags bis freitags) für mindestens vier Stunden statt und endet in der Regel um 16:30 Uhr.
Die Schule legt gemeinsam mit dem Schulträger und dem CJD für das Schuljahr 26 Schließtage fest. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt.
Das Betreuungsangebot an den Tagen, an denen der Unterricht frühzeitig endet, wie z.B. letzter Schultag vor den Ferien, Zeugnisausgabe etc. wird in Absprache mit der Schulleitung geregelt.
§ 3 Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die Betreuung kann erst nach Einreichung aller notwendigen Vertragsunterlagen beim CJD erfolgen (Anlagen 1 bis 3).
Die Erziehungsberechtigen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Förderung des Mittagessens zu stellen (siehe §9). In diesem Falle kann die Aufnahme in die Betreuung erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides beim CJD erfolgen.In Zweifelsfällen trifft die Steuerungsgruppe die Aufnahmeentscheidung.
§ 4 Betreuungsangebot
Die Nachmittagsbetreuung umfasst in einem Grundangebot die Bereitstellung und Organisation eines Mittagessens, die Beaufsichtigung der Hausaufgaben, die Beaufsichtigung der Kinder beim freien Spiel, sowie pädagogisch und schulisch sinnvoll angeleitete Gruppenangebote zur Vertiefung und Förderung schulischen Wissens, zur Förderung individueller Begabungen und Fähigkeiten im musischen, handwerklichen oder sportlichen Bereich, zur Förderung von Multimediakompetenz und Förderung lebenspraktischer Kompetenzen und Schlüssel-Qualifikationen, sowie erlebnis-, sport- und freizeitorientierte Aktivitäten.
§ 5 Betreuungspersonal
Die Betreuung wird von Fachpersonal durchgeführt. Entsprechend dem Förderprogramm des Landes steht für eine Gruppe mit bis zu 20 Schüler/innen eine Betreuungsperson zur Verfügung.
§ 6 Teilnahme
Mit Vertragsabschluss wird das Kind verbindlich für alle Schultage zur Teilnahme an allen Angeboten der Nachmittagsbetreuung angemeldet. Die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung ist somit verpflichtend.
Eine individuelle Freistellung an einzelnen Tagen oder ein Verlassen der Betreuung vor 16.30 Uhr (z.B. zur Teilnahme an Vereinsangeboten) ist in Absprache möglich. Zu Ihrer und unserer Sicherheit muss dies im Voraus und schriftlich erfolgen. Bei Abwesenheit, bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen muss das Kind von den Eltern beim Betreuungspersonal entschuldigt werden. Eine Abmeldung beim Träger ist bis spätestens 8:30 Uhr telefonisch, unter der Telefonnummer 06841-691-229, möglich.
Bei unentschuldigter, unregelmäßiger Teilnahme am Betreuungsangebot besteht für den Träger der Nachmittagsbetreuung, gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Bildung, ein Sonderkündigungsrecht.
§ 7 Elternbeiträge
Im Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010“ werden die Elternbeiträge für das Betreuungsangebot durch das Ministerium für Bildung übernommen.
§ 8 Warme Mittagsmahlzeit und Zahlungsbedingungen
Zum Angebot der Nachmittagsbetreuung gehört die Bereitstellung einer kostenpflichtigen warmen Mittagsmahlzeit. Durch den Vertragsabschluss ist auch die Teilnahme am warmen Mittagessen gewünscht. Die Kosten für das Mittagessen liegen bei 3,50 Euro/Mittagsessen (siehe Anlage 1).
Die Verpflegungskosten werden als Pauschale zu Beginn eines Monats (während der ersten 5 Werktage des Monats) eingezogen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten Essenstage pro Woche (siehe Anlage 4). Die Spitzabrechnung erfolgt quartalsmäßig nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Essen.
Es besteht die Möglichkeit beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Förderung des Essens zu stellen.
Werden eingezogene Beiträge rückbelastet, haben die Erziehungsberechtigten die Rücklaufgebühren der Bank zu tragen.
Geraten die Erziehungsberechtigten mit den Beiträgen mit mehr als sechs Wochen in Verzug, so behält sich das CJD vor, den Gesamtvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und die offen stehenden Posten gerichtlich einzutreiben.
§ 9 Ferienbetreuung
Auf Grund der Förderrichtlinien des Landes ist das CJD verpflichtet, in den Ferien eine am Bedarf ausgerichtete, ganztägige Betreuung sicherzustellen.
Die Betreuung in den Ferien ist für die Erziehungsberechtigten kostenpflichtig. Es gibt 2 Abrechnungsmöglichkeiten (bitte in Anlage 1 ankreuzen):
Variante 1: Die Ferienbetreuung kann tageweise in Anspruch genommen werden.
Der Tagessatz liegt bei 5,00 Euro/Tag und wird anhand von Anwesenheitslisten im Monat nach den Ferien abgerechnet.
Variante 2: Der Pauschalbeitrag für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2010/2011 beträgt 80,00 Euro. Mit diesem Beitrag ist die Nutzung der Ferienbetreuung an allen Angebots- tagen abgegolten. Es erfolgt KEINE Rückverrechnung. Der Einzug dieses Beitrages erfolgt im Folgemonat der Anmeldung.
Variante 2 ist dann sinnvoll, wenn Ihr Kind sicher an mehr als 16 Tagen im Schuljahr an der Ferienbetreuung teilnimmt.
Während der Ferienbetreuung wird eine warme Mittagsmahlzeit angeboten. Die Kosten pro Essen betragen 3,50 Euro und werden zusätzlich zum Betreuungsbeitrag (siehe § 9 Punkt 1 und 2) berechnet.
Für Ausflüge und ähnliche Maßnahmen können zusätzliche Kosten entstehen, an denen eine angemessene Beteiligung der Erziehungsberechtigten erfolgt.
Es ist davon auszugehen, dass die Betreuung mehrerer Gruppen verschiedener Schulen an einem Standort durchgeführt wird.
§ 10 Kündigung
Die Kündigung des Vertrages ist innerhalb einer Probezeit von 2 Wochen kalendertäglich möglich. Danach ist eine Kündigung durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit einer 4-wöchigen Frist zum Ende eines Schuljahres möglich. Kündigungen aus wichtigem Grund (z.B. Umzug, Schulwechsel, Kurzarbeit usw.) sind jederzeit möglich.
Zudem besteht für das CJD ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 8 dieses Vertrages.
Weiterhin ist eine Kündigung des Vertrages durch das CJD nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zum Ende des betreffenden Monats möglich, falls das Kind aus pädagogischen Gründen in der Gruppe nicht mehr tragbar ist.
Eine Kündigung durch das CJD ist ebenfalls möglich, wenn bei anhaltendem Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen ein Betreuungsplatz nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.
Kündigungen müssen in Schriftform erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf das Eingangsdatum und nicht auf das Datum des Poststempels an.
§ 11 Notwendige Unterlagen
Mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten werden die Regeln und Rahmenbedingungen dieses Vertrages anerkannt.
Die Anlagen 1 bis 3 sind ebenfalls ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sie sind Bestandteil des Vertrages.
§ 12 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht den ganzen Vertrag, sondern nur die betreffende Bestimmung. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen, wobei maßgebend ist, was die Parteien vereinbaren, wenn ihnen die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre.
§ 13 Entbindung der Schweigepflicht
Die Eltern sind damit einverstanden, dass Lehrkräfte und Betreuungspersonal sich über ihr Kind austauschen, um optimale pädagogische Arbeit und Förderung sicher zu stellen.
§ 14 Abholung des Kindes
Die Eltern verpflichten sich, ihr(e) Kind(er) entsprechend der Anmeldung bis 16.30 Uhr abzuholen. Das CJD stellt den Eltern die Kosten, die durch die verspätete Abholung des Kindes entstehen, gesondert in Rechnung.
Nur mit schriftlicher Bestätigung/Erlaubnis der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder alleine den Heimweg antreten.
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung
1. Rahmenbedingungen
Name des Kindes: ______________________________________
Welche Schule besucht Ihr Kind? ______________________________________
Ab wann besucht Ihr Kind die Einrichtung? ______________________________________
Elternbeitrag für Ferienbetreuung: (Bitte entsprechend ankreuzen)
o Tagesbeitrag 5,00 Euro o Pauschalbeitrag Schuljahr 2010/2011 80,00 Euro
Derzeitige Kosten für ein warmes Mittagessen inkl. Getränke*: 3,50 Euro/ Essen
Teilnahme am Mittagessen (Bitte entsprechend ankreuzen) o ja o nein
*Sollte der Lieferant die Preise verändern, werden auch die Kosten für das Mittagessen angepasst.
Bitte die Tage ankreuzen, an denen Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt!
Bei Nichtbeachtung wird automatisch der Höchstbetrag berechnet.
Mittagessen: ¨ Montag ¨ Dienstag ¨ Mittwoch ¨ Donnerstag ¨ Freitag
2. Abholung des Kindes
Mein Kind darf immer von folgenden Personen abgeholt werden (bitte in Duckbuchstaben ausfüllen):
Name: ________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Andere Personalien (Überprüfung durch Betreuungspersonal) abholen! Personen dürfen mein Kind nur nach schriftlicher Vorankündigung und Nennung der
3. Einverständniserklärung:
Den Vertrag zum Besuch der FGTS habe ich erhalten und gelesen. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Vertragsbedingungen an. Insbesondere erkläre ich mich mit dem Lastschrifteinzugsverfahren einverstanden. Änderungen in der Bankverbindung teile ich unverzüglich mit.
______________________ ___________________________________________
Ort, Datum Unterschrift (bitte in Druckbuchstaben wiederholen)
Personaldaten
Personalien des Schülers:
Name, Vorname: __________________________________________________
Straße, Haus-Nr.: __________________________________________________
PLZ, Wohnort: __________________________________________________
Geburtsdatum: __________________________________________________
Geburtsort: __________________________________________________
Gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen (Allergien, Medikamente, die
regelmäßig eingenommen werden müssen, Schwimmer oder Nichtschwimmer etc.):
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Hausarzt: __________________ Ort: ____________________ Tel.: ____________________
Krankenkasse:_____________________________________________________________________
Geschwister:
Name(n): _____________________________________________________________________
Alter: _____________________________________________________________________
Personalien der Eltern/ Erziehungsberechtigten:
Vater:
Name, Vorname: ________________________________________________________
Straße, Haus-Nr.: ________________________________________________________
PLZ, Wohnort: ________________________________________________________
Beruf/ Arbeitgeber: ________________________________________________________
Tel. (privat+dienstl.): ________________________________________________________
Tel. mobil: ________________________________________________________
Mutter:
Name, Vorname: ________________________________________________________
Straße, Haus-Nr.: ________________________________________________________
PLZ, Wohnort: ________________________________________________________
Beruf/ Arbeitgeber: ________________________________________________________
Tel. (privat+dienstl.): ________________________________________________________
Tel. mobil: ________________________________________________________
Einverständnis zum Lastschriftverfahren
Hiermit ermächtige(n) ich (wir) ab sofort, bis auf Widerruf, die CJD Homburg/Saar gemeinnützige GmbH von unten genanntem Konto alle offenen Forderungen, die im Rahmen zum Besuch der Freiwilligen Ganztagsschule vertraglich vereinbart wurden, abzubuchen.
Name Kontoinhaber:
Name des Kindes:
Straße:
Postleitzahl, Wohnort:
Bankverbindung:
Bankleitzahl:
Kontonummer:
Ort, Datum Unterschrift
Übersicht über die Essenspauschalen
Eltern, die keine Förderung vom Amt erhalten, zahlen je nach Anmeldung folgende Verpflegungspauschale pro Monat:
Preis pro Essen |
3,50 € |
1 Tag pro Woche |
17,50 € |
2 Tage pro Woche |
31,50 € |
3 Tage pro Woche |
49,00 € |
4 Tage pro Woche |
63,00 € |
5 Tage pro Woche |
77,00 € |
Eltern, bei denen auf Grund einer Förderung nur der Eigenanteil von 1,00 € pro Essen anfällt, zahlen je nach Anmeldung folgende Verpflegungspauschale pro Monat:
Eigenanteil pro Essen |
1,00 € |
1 Tag pro Woche |
5,00 € |
2 Tage pro Woche |
9,00 € |
3 Tage pro Woche |
14,00 € |
4 Tage pro Woche |
18,00 € |
5 Tage pro Woche |
22,00 € |