Sehr geehrte Eltern,
zum Ende des Schuljahres einige wichtige Informationen über die Rückgabe und die Ausgabe für das neue Schuljahr 2010/11:
Die Rücknahme der Schulbücher findet wie folgt statt:
Mo, 21.06.10: Klassen 9H1, 9H2, 10M1, 10M2, 9M2
Do, 24.06.10: Klassen 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4
Fr, 25.06.10: Klassen 7H1, 7H2, 7H3, 7M1, 7M2, 8H1, 8H2
Mo, 28.06.10: Klassen 8 H3, 8M1, 8M2, 9M1,
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie alle Bücher, die Sie im nächsten Jahr nicht mehr benötigen, zurückbringen. Arbeitshefte und Lektüren müssen nicht zurückgegeben werden. Die Bücher werden ab 8 Uhr angenommen. Die Klassen werden nacheinander aufgerufen
Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes eines Buches sind die Eltern bzw. die volljährige Schülerin/der volljährige Schüler zum Ersatz verpflichtet. Das gilt auch für Schüler/ innen, die förderberechtigt sind.
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Maßstäbe und Kriterien für die Einstufung eines im Rahmen der Schulbuchausleihe zurückgegebenen Schulbuches als beschädigt mit der Folge, dass die Schadensersatzpflicht entsteht:
Allgemein ist unter einer Beschädigung eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz zu verstehen. Auch eine Verschmutzung stellt eine Beschädigung dar, wenn sie nicht nur unerheblich ist. Bei der Beurteilung ist sowohl auf die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit als auch des Erscheinungsbildes der Sache abzustellen.
Eine der Dauer der Ausleihe entsprechende normale Abnutzung eines Schulbuches stellt keine Beschädigung dar.
Beispielsfälle einer Beschädigung eines Schulbuches:
1. Das Schulbuch wurde in eine selbstklebende Folie eingebunden und beim Versuch die Folie zu entfernen konnten die Kleberreste nicht vollständig vom Umschlag entfernt werden.
2. Feuchtigkeitsschäden sind immer dann als Beschädigung anzusehen, wenn hierbei Verfärbungen aufgetreten sind. Ansonsten dann, wenn mehr als eine Doppelseite betroffen ist oder die Seiten verkleben.
3. Handschriftliche Eintragungen, Markierungen oder Unterstreichungen, wenn sie nicht rückstandslos wieder beseitigt werden können.
4. Eine herausgerissene Seite gilt als Beschädigung.
5. Eine eingerissene Seite, die nicht sorgfältig repariert werden kann. Unabhängig von einer Reparatur, wenn mehr als drei Seiten eingerissen sind.
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Stellen Sie sicher, dass Sie die Bücher im bestmöglichen Zustand zurückbringen. Vor Ort können wir leider keine Verbesserungen am Zustand des Buches vornehmen.
Beispiele:
– Es empfiehlt sich, mit Küchentuch und Scheibenklar einmal über die Oberfläche der Bücher zu wischen.
– Sollten Sie zum Schutz der Bücher selbstklebende Folien verwendet haben, versuchen Sie nicht, die Folie zu entfernen, da die Klebereste das Buch unbrauchbar machen können. Wir nehmen auch sehr gerne Bücher in Schutzfolie zurück.
– Evtl. Unterstreichungen mit Bleistift können Sie entfernen (bitte vorsichtig, da die Seiten der Bücher leicht reißen).
– Sollten Sie bei Büchern mit weichem Umschlag keine Schutzhülle verwendet haben, ist es möglich, dass die Bücher im Innenteil einwandfrei geblieben sind, der Umschlag allerdings so sehr verknickt wurde, dass das Buch dadurch für den weiteren Gebrauch nicht mehr zu verwenden ist. In dem Fall wären Sie dazu verpflichtet, den zeitanteiligen Wert des Buches zu erstatten.
Hier können Sie Abhilfe schaffen, indem Sie nachträglich in eine Schutzhülle investieren (ca. 1€), um das Erscheinungsbild des Buches aufzuwerten.
Als Faustregel gilt: Geben Sie das Buch in einem Zustand zurück, in dem auch Sie gerne ihre Bücher erhalten würden.
Sonderfälle: Vertauschte Bücher
Wie Sie sehen können, sind die Bücher der Schulbuchausleihe mit einem besonderen Barcode versehen.
Dieser Barcode enthält folgende Informationen:
– Name der Schule
– Identifikationsnummer der Schule
– Identifikationsnummer dieses Buchexemplars
Im System ist die Identifikationsnummer des Buchexemplars Ihrem Kind eindeutig zugeordnet.
Es kann passiert sein, dass im Laufe des Schuljahres Ihr Kind mit einem Banknachbar etc. das Buch vertauscht hat. Dieses Buch können wir nicht als das Ihres Kindes ins System zurücknehmen.
Vorgehensweise:
– Ich nenne Ihnen den Namen des Kindes, dem das vertauschte Buch gehört.
– Ich nenne Ihnen die Nummer, die das Buch Ihres Kindes hat.
– Sie können das Buch zurücktauschen und abgeben.
Es besteht die Gefahr, dass ein vertauschtes Buch sich beim Zurücktauschen als unbrauchbar herausstellt. Laut System ist derjenige schadenersatzpflichtig, dem das Buch zugeordnet ist.
Ausgabe der neuen Pakete für das Schuljahr 2010/11
Die Ausgabe der neuen Pakete erfolgt, wie im letzten Jahr, in der ersten Schulwoche. Wann genau die Schüler Ihre Pakete abholen können, wird der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin den Schülern am ersten Schultag mitteilen.
Mit freundlichem Gruß
Anne Kölling
Schulbuchkoordinatorin
Kontakt:
Tel.: 0160 / 7075967
E-Mail: LRA_anne-koelling@t-online.de