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Liebe Schüler,
liebe Eltern,

ab dem 19.04.2021 gilt an Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie eine Testpflicht. Diese wird durch Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung erbracht.

Schülerinnen und Schüler, die an den schulischen Tests nicht teilnehmen und die auch keinen anderen gültigen negativen Testnachweis vorlegen [siehe Anhang], dürfen die Schule nicht betreten[…]

Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen, der Gymnasien und der beruflichen Schulen, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, können sich bzw. die Minderjährigen von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Sie dürfen dann die Schule grundsätzlich nicht betreten. Ihre Schulpflicht besteht jedoch weiterhin; sie wird durch die Wahrnehmung der Verpflichtungen zum „Lernen von zu Hause“ erfüllt.

An den nach den schulrechtlichen Vorgaben in schulischer Präsenz zu erbringenden Leistungsnachweisen (zum Beispiel Klassen- und Kursarbeiten) müssen sie jedoch in der Schule teilnehmen. Sie werden dafür nach Möglichkeit von den übrigen Schülerinnen und Schülern räumlich getrennt. […]

Ministerium für Bildung und Kultur: Elternschreiben Weiterführende Schulen Testpflicht 14.04.2021

Das vollständige „Eltern- und Schülerschreiben“ finden Sie im Anhang.