Liebe Schüler,
liebe Eltern,
die KVS hat uns gebeten, folgende Informationen weiterzuleiten:
mit der zum 23. April 2021 in Kraft getretenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind die Fahrgäste im ÖPNV bundeseinheitlich zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) verpflichtet. (Vgl. § 28b Abs. 1 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes). Dies gilt sowohl in Bus und Bahn als auch beim Aufenthalt an den Haltestellen.
Medizinische Masken, wie sie bisher getragen werden konnten, sind somit nicht mehr erlaubt.
KVS