06834 953 953 jgs@jgs-schwalbach.de

Liebe Schüler,
liebe Eltern,

die KVS hat uns gebeten, folgende Informationen weiterzuleiten:

mit der zum 23. April 2021 in Kraft getretenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind die Fahrgäste im ÖPNV bundeseinheitlich zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) verpflichtet.  (Vgl. § 28b Abs. 1 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes). Dies gilt sowohl in Bus und Bahn als auch beim Aufenthalt an den Haltestellen.

Medizinische Masken, wie sie bisher getragen werden konnten, sind somit nicht mehr erlaubt.

KVS